Finanzierung



Die Pflegekassen übernehmen für pflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 einen Teil der entstehenden Kosten. Es gibt ein monatliches Budget in der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil-)finanziert werden können.

Es beträgt seit 01.01.2017 für
     Pflegegrad 2: 689,00 €
     Pflegegrad 3: 1298,00 €
     Pflegegrad 4: 1612,00 €
     Pflegegrad 5: 1995,00 €

Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege eingesetzt werden. Diese Beträge können nicht als Pflegegeld ausgezahlt werden.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen. Dies ist auch für Pflegebedürftige mit anderen Pflegegraden möglich, sofern dieser Betrag noch nicht für andere Leistungen (zum Beispiel im ambulanten Bereich) verwendet wird.

Hinzu kommt Entgelt für Unterkunft und Verpflegung: Inbegriffen sind die Mahlzeiten und Getränke, die laufenden Kosten der Räume und die hauswirtschaftliche Versorgung. Dieser Anteil muss vom Tagespflegegast selbst getragen werden.

Entgelt für die Anschaffung und Unterhaltung der Räumlichkeiten und der Einrichtung der Tagespflege (Investitionskosten). Dieser Betrag wird derzeit ab Pflegegrad 2 durch die Kommune finanziert, in der der Tagespflegegast lebt.

Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag, so dass Sie sich einen Eindruck von den Kosten und den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung verschaffen können.